C01 · Referenzausgabe 2026.11
Beschreibung und Urteil — Definition und Grenzen
Ein Deskriptor benennt eine Wahrnehmung; ein Urteil drückt Vorliebe oder Bewertung aus. Beides im sensorischen Protokoll trennen.
Zweck und Geltungsbereich
Den Begriff zunächst von benachbarten Begriffen trennen. Die Beobachtung unten benennt die Frage des Datensatzes. Vor Anwendung des Beispiels die Einschränkung lesen. Eine Definition muss auch zeigen, was außerhalb ihres Geltungsbereichs liegt.
Arbeitshinweise
Dieser Atlas verbindet beschreibendes Vokabular, Beobachtungskontext und Referenzblattgestaltung. Alle Beispielprotokolle sind synthetisch und erläutern eine Dokumentationsmethode; sie sind weder geprüfte Chargen noch Produktbewertungen oder wissenschaftliche Ergebnisse. Die Grafiken sind originale redaktionelle Darstellungen. Wahrnehmungsbeschreibungen werden von Zutaten-, Herkunfts-, Gesundheits- und Zertifizierungsaussagen getrennt. Vor Vergleichen Definitionen und Skalenanker lesen.
Praxisbeispiel
Eine fruchtähnliche Wahrnehmung vor einer gesonderten Vorliebenotiz erfassen.
| Referenzdatensatz | Auslegung |
|---|---|
| C01 | Beschreibung und Urteil |
| Zweck und Geltungsbereich | Ein Deskriptor benennt eine Wahrnehmung; ein Urteil drückt Vorliebe oder Bewertung aus. Beides im sensorischen Protokoll trennen. |
| Grenzen und Auslegung | Ein Deskriptor beweist weder Zutat noch Herkunft oder Verarbeitungsverfahren. |
Prüfliste
Geltungsbereich in einem Satz formulieren; Nachbarbegriff nennen; festhalten, was das Beispiel nicht belegt.