C04 · Referenzausgabe 2026.11
Beschreibung und Urteil — Dokumentation und Revision
Ein Deskriptor benennt eine Wahrnehmung; ein Urteil drückt Vorliebe oder Bewertung aus. Beides im sensorischen Protokoll trennen.
Zweck und Geltungsbereich
Ein Datensatz soll die beabsichtigte Beschreibung für andere nachvollziehbar machen. Kennung, Kontext und Revision zusammenhalten. Änderungen erklären und ausreichend frühere Informationen bewahren, um die Ablösung zu verstehen.
Arbeitshinweise
Dieser Atlas verbindet beschreibendes Vokabular, Beobachtungskontext und Referenzblattgestaltung. Alle Beispielprotokolle sind synthetisch und erläutern eine Dokumentationsmethode; sie sind weder geprüfte Chargen noch Produktbewertungen oder wissenschaftliche Ergebnisse. Die Grafiken sind originale redaktionelle Darstellungen. Wahrnehmungsbeschreibungen werden von Zutaten-, Herkunfts-, Gesundheits- und Zertifizierungsaussagen getrennt. Vor Vergleichen Definitionen und Skalenanker lesen.
Praxisbeispiel
Eine fruchtähnliche Wahrnehmung vor einer gesonderten Vorliebenotiz erfassen.
| Referenzdatensatz | Auslegung |
|---|---|
| C04 | Beschreibung und Urteil |
| Zweck und Geltungsbereich | Ein Deskriptor benennt eine Wahrnehmung; ein Urteil drückt Vorliebe oder Bewertung aus. Beides im sensorischen Protokoll trennen. |
| Grenzen und Auslegung | Ein Deskriptor beweist weder Zutat noch Herkunft oder Verarbeitungsverfahren. |
Prüfliste
Kennung prüfen; Beobachtung und Quelle nennen; Revision datieren; betroffene Bilder verknüpfen; Fakten von offenen Fragen trennen.